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Dank eines strikten Bankgeheimnisses lädt das Schweizer Finanzsystem zu Steuerhinterziehung und Steuerbetrug ein. Geschätzte 100 bis 300 Milliarden Euro Schwarzgeld haben allein deutsche Staatsbürger/innen auf Schweizer Konten angelegt. Die Kapitaleinkünfte auf diese Ersparnisse werden dem Finanzamt verschwiegen. Dem deutschen Staat entgehen dadurch jährlich Milliarden Euro an Steuern. Geld, das hierzulande Bund, Ländern und Gemeinden z.B. für gute Kindergärten oder Schulen fehlt.
In den letzten Jahren ist das Geschäftsmodell Steueroase immer mehr diskreditiert worden. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung Verhandlungen mit der Schweiz begonnen und am 10. August abgeschlossen. Angeblich soll das Steuer-Abkommen Deutschlands mit der Schweiz Steuerflucht wirksam bekämpfen. Doch das geplante Abkommen ist ein Amnestie-Abkommen für Steuerbetrüger und untergräbt die Bemühungen der EU für mehr Steuergerechtigkeit.
Zwar haben Bundesfinanzminister Schäuble und die Schweizer Bundesrätin Widmer-Schlumpf am 21. September 2011 das Abkommen offiziell unterzeichnet. Am 5. April 2012 wurde ein Zusatzprotokoll mit geringfügigen Änderungen hinzugefügt. Doch bevor das Abkommen in Kraft treten kann, müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen - und dort hat Schwarz-Gelb keine Mehrheit.
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Jahrelang galt Steuerhinterziehung als Kavaliersdelikt – dabei handelt es sich bei um eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen sogar mit bis zu 10 Jahren, geahndet werden kann. Im Laufe der Jahre häuften deutsche Staatsbürger/innen viel Geld auf Schweizer Konten an. Darunter nicht nur Vermögen aus "einfacher" Steuerhinterziehung, sondern auch aus kriminellen Aktivitäten deutscher Straftäter - wie etwa Betrug, Untreue, Drogengeschäften, Korruption oder Organisierter Kriminalität. Schätzungen gehen von insgesamt 100 bis 300 Milliarden Euro aus, die gut behütet vom Schweizer Bankgeheimnis vor dem deutschen Fiskus versteckt gehalten werden. Ähnliche Summen lagern auch in anderen Steueroasen wie Liechtenstein, Monaco oder Luxemburg. Jährlich entgehen Deutschland durch Schwarzgeld im Ausland mindestens 10 Milliarden Euro an Steuern (Stellungnahme der Deutschen Steuer-Gewerkschaft).
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Die Wahrnehmung von Steuerhinterziehung hat sich inzwischen grundlegend geändert. Der Staat braucht solide Einnahmen, um staatliche Leistungen wie Verkehrsinfrastruktur, Schulen, Universitäten und Kindergärten zu finanzieren. Geld in Steueroasen zu transferieren, verlangt einiges an Aufwand und krimineller Energie. Überwiegend Vermögende und Spitzenverdiener/innen entziehen sich so ihrer Pflicht, sich an den Kosten für das Gemeinwesen zu beteiligen. Für die vielen Gering- und Normalverdiener/innen, die aus gutem Grund ihre Steuern ehrlich zahlen, ist das Amnestie-Abkommen für Steuerbetrüger ein Schlag ins Gesicht.
Das neue geplante Steuer-Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz regelt zum einen den Umgang mit Schwarzgeldern, die schon länger unversteuert in der Schweiz liegen, zum anderen die zukünftigen Kapitalerträge dieser Vermögen.
Für Kapitalbesitzer aus Deutschland mit Schweizer Konten sieht das Abkommen vor, dass sie zukünftig eine Abgeltungssteuer von 26,375 Prozent auf ihre Zinsen und Dividenden zahlen sollen. Dies ist genauso hoch wie der Abschlag, der auch in Deutschland auf Vermögenseinkünfte gezahlt werden muss. Auf die bislang unversteuerten Altvermögen soll eine einmalige „Strafsteuer“ gezahlt werden. Berücksichtigt werden nur die letzten 10 Jahre – obwohl es sich zum Teil um Schwarzgeld handelt, das dort bereits jahrzehntelang liegt.
Ursprünglich sollte diese Steuer zwischen 19 und 34% liegen, die genaue Höhe hängt von der Anlagedauer und der Höhe der Kapitalerträge ab. Auf den Druck der SPD- und Grünen-regierten Bundesländer hat Schäuble mit der Schweiz nachverhandelt, jedoch nur eine geringfügige Änderung erreicht: Nun soll der Steuersatz zwischen 21 und 41 Prozent liegen. Allerdings hat der Steuerexperte Frank Hechtner von der Freien Universität Berlin errechnet, dass der Höchstsatz nur in "krassen Ausnahmefällen" greift - die meisten Steuerbetrüger kämen mit dem niedrigsten Satz von 21% davon.
Die Schweizer Banken garantieren Deutschland eine Mindestzahlung von gerade einmal 2 Mrd. Franken (derzeit rund 1,9 Mrd. Euro). Sie sollen später mit den tatsächlichen Steuereinnahmen verrechnet werden. Ursprünglich hatte sich Schäuble wohl deutlich mehr erhofft – von bis zu 40 Milliarden Euro war zwischenzeitlich die Rede – doch dieser Betrag ist inzwischen zu Peanuts zusammengeschrumpft.
Für beide Steuerarten gilt: Sie sollen von den Schweizer Banken eingezogen und ohne die Nennung von Namen an Deutschland weitergeleitet werden. So bleibt es unmöglich nachzuvollziehen, ob die Banken tatsächlich in vollem Umfang Steuern einziehen. Durch die Wahrung der Anonymität weißt das Finanzamt auch weiterhin nicht, wer welche Vermögenswerte in der Schweiz bunkert. Wer die pauschale Strafsteuer auf seine Altanlagen nicht zahlen will, kann sich auch individuell beim deutschen Finanzamt melden und nachversteuern – die Steuerforderungen gelten damit als erfüllt und der/die Steuersünder/in bleibt auch in diesem Fall straffrei.
Mit dem Abkommen kämen vor allem Steuerbetrüger, die schon seit Jahrzehnten ihr Geld vor dem Deutschen Finanzamt verstecken, sehr günstig davon. Mit der "Sträfchensteuer" zahlen sie weit weniger, als wenn sie ihr Geld ordnungsgemäß nach den geltenden deutschen Steuersätzen versteuert hätten. Der Spitzensatz bei der Einkommensteuer beträgt 45%, vor zehn Jahren waren es sogar noch 48,5% - also deutlich höher als die maximale Strafsteuer. Steuerbetrug wird damit sogar noch belohnt!
Richtig skandalös ist, dass nach dem Abkommen Steuerbetrüger ihr Schwarzgeld rein waschen können, aber trotzdem anonym und unerkannt bleiben dürfen. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter spricht daher von der "größte[n] Begnadigung deutscher Straftäter, die die Geschichte je gesehen hat" (s. BDK-Pressemitteilung). "Staatlich organisierte Geldwäsche" nennt ein Sprecher einer Anti-Geldwäsche-Initiative des BDK, der deutschen Steuergewerkschaft und anderen das Abkommen auch. Steuerfahndern, die an der Aufklärung arbeiten, fällt die Regierung massiv in den Rücken. Besonders ärgerlich: Die von den Ländern erworbenen Daten-CDs werden durch eine Amnestieklausel für die Steuerfahndung weitgehend unbrauchbar.
In der Presse ist immer wieder von "Milliardenbeträgen" die Rede, die Deutschland durch das Abkommen zufließen. Doch garantiert bekommt Deutschland lediglich die 2 Mrd. Schweizer Franken (derzeit rund 1,9 Mrd. Euro), die von den Schweizer Banken als Vorauszahlung geleistet werden. Doch die Steuern werden von den Schweizer Banken eingezogen und anonym an die deutschen Behörden weitergeleitet. Zahlreiche Schlupflöcher ermöglichen es Steuerhinterziehern außerdem, ihr Geld weiterhin zu verstecken und so vor der einmaligen Abschlagszahlung und der künftigen Abgeltungssteuer zu verstecken. So können Vermögen zum Beispiel in so genannten Liechtensteiner Ermessensstiftungen verschleiert werden, die keinen wirtschaftlichen Berechtigten kennen und dadurch nach Artikel 2h) des Steuerabkommens ausdrücklich von den Steuerzahlungen ausgenommen sind.
Hartnäckige Steuerhinterzieher haben zudem die Möglichkeit, ihre Gelder vor Inkrafttreten des Abkommens in andere Steueroasen zu verschieben - zum Beispiel in eine ausländische Niederlassung derselben Bank. Damit rechnet man wohl auch in Deutschland: "In Kreisen der Bundesregierung wird erwartet, dass ein Teil der Steuerhinterzieher sein Geld vorher noch verlagert, beispielsweise nach Singapur" (FAZ vom 11.8.2011). Andersherum ist es auch ein leichtes, bisher schwer zugängliches Schwarzgeld aus anderen Steueroasen in die Schweiz zu verschieben, um die Einkünfte daraus in Deutschland legal zu verwenden.
Der Vertrag reduziert außerdem den Handlungsspielraum bei der hiesigen Kapitalbesteuerung. Da der Besitz von Vermögen in der Schweiz weiterhin unbekannt bleibt, wird die Erhebung anderer Steuerarten erschwert oder sogar unmöglich gemacht – wie zum Beispiel die Erbschaftssteuer oder eine mögliche Vermögenssteuer oder -abgabe, deren Einführung immer wieder diskutiert wird.
Dabei gäbe es eine viel elegantere und klarere Lösung, die von der EU bereits in der “Europäischen Richtlinie zur Zinsbesteuerung” beschlossen wurde: Seit 2005 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, sich gegenseitig bei der Erhebung der nationalen Einkommensteuern auf Zinseinkünfte zu unterstützen. Dazu findet der sogenannte „automatische Informationsaustausch“ statt: Die Mitgliedsstaaten informieren sich untereinander über Konten von Bürger/innen des jeweils anderen Landes im eigenen Land.
Mit dem Drittland Schweiz hat die EU einen Vertrag geschlossen, so dass diese Richtlinie auch in der Schweiz gilt. Allerdings werden von der Schweiz bisher keine Kontendaten weitergegeben, sondern lediglich ein bestimmter Anteil der Zinseinkünfte anonymisiert als Quellensteuer an die Finanzbehörden der jeweiligen EU-Heimatländer abgeführt. Dabei gibt es viele Schlupflöcher, da etliche Kapitaleinkünfte wie z.B. Dividenden gar nicht unter die Quellensteuerpflicht fallen, außerdem gilt sie nur für natürliche Personen.
Die EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie soll deshalb derzeit so überarbeitet werden, dass die Schlupflöcher geschlossen werden und der automatische Informationsaustausch auch auf die Schweiz ausgeweitet wird - doch das Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz unterläuft die Verhandlungen der EU mit der Alpenrepublik. Das Abkommen treibt einen Keil zwischen die EU-Mitgliedstaaten, die sich eigentlich gemeinsam für einen effektiven Informationsaustausch mit der Schweiz stark machen müssten. Mit dem Sonderweg der Abgeltungssteuer macht Deutschland die Bemühungen der EU im Kampf gegen Steuerhinterziehung zunichte. Neben Deutschland führt auch Großbritannien derzeit Verhandlungen mit der Schweiz über ein bilaterales Steuer-Abkommen.
Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel USA: Gegenüber der Schweizer Bank UBS konnte die USA die Herausgabe von Daten bereits gerichtlich erzwingen. Weitere Verfahren gegen Schweizer Banken und ihre Mitarbeiter sind anhängig. Außerdem erzwingt die USA einen automatischen Informationsaustausch mit dem Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA), das Ende 2012 in Kraft tritt: FATCA richtet sich direkt an alle Banken, Fonds und Finanzfirmen und verlangt von ihnen weltweit die Auskunft über Konten von US-Steuerpflichtigen. Verweigern die Banken die Herausgabe der Daten, droht ihnen eine happige Quellensteuer von 30% auf die Erträge von US-Wertpapieren.
Das Abkommen mit der Schweiz wurde am 10. August von den Unterhändlern beider Länder vorläufig unterzeichnet (paraphiert) und am 21. September von Finanzminister Schäuble und Bundesrätin Widmer-Schlumpf offiziell unterzeichnet. Doch bevor es in Kraft treten kann, müssen erst sowohl Bundestag als auch Bundesrat zustimmen. Im Bundesrat fehlt Schwarz-Gelb allerdings die Mehrheit. Bislang lehnen alle Oppositionsparteien das Abkommen ab, und die SPD hat bereits angekündigt, das Abkommen im Bundesrat zu Fall zu bringen - wir müssen dafür sorgen, dass sie jetzt nicht einknicken!
Wir fordern die Fraktionsvorsitzenden der Parteien im Bundestag und die Ministerpräsidenten der Länder auf: Stimmen Sie dem Steuer-Amnestie-Abkommen nicht zu! Setzen Sie sich stattdessen für ein erweitertes EU-Zinsabkommen mit einem automatischen Informationsaustausch ein – auch mit der Schweiz –, das Steuerhinterziehung wirkungsvoll bekämpft.
Helfen Sie mit und unterzeichnen Sie unseren Appell gegen den Steuer-Deal!