Kampagnen-Blog

Bundestag verabschiedet Pflege-Reform – Erfolge bei der Pflegequalität

Von Stefanie Hundsdorfer

Am Freitag hat der Bundestag das Gesetz zur Pflegeversicherung verabschiedet. Im Herbst, als das Bundeskabinett seinen Entwurf des Gesetzes erarbeitete, hatten über 5.000 Campact-Aktive in einem Online-Appell an Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, Familienministerin Ursula von der Leyen, Verbraucherschutzminister Horst Seehofer und die Vorsitzende der Koalitionsfraktionen Volker Kauder (CDU/CSU) und Peter Struck (SPD) gefordert, bei der Pflegereform für eine menschenwürdige Behandlung von Pflegebedürftigen einzutreten (mehr zu unseren Forderungen hier). Anlass für die Campact-Forderungen war ein Bericht des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) vom August 2007 gewesen, der zu dem Schluss gekommen war, dass die Würde Pflegebedürftiger in Deutschland oftmals verletzt wird: Jede dritte pflegebedürftige Person in Deutschland bekommt nicht angemessen zu essen oder zu trinken, über vierzig Prozent der Menschen in ambulanter Pflege werden nicht oft genug umgebettet und liegen sich wund.

Nachdem die Bundesregierungen unseren Forderungen mit ihrem Gesetzentwurf im Oktober 2007 nicht gerecht wurde, hat der Bundestag in den letzten Wochen bei den Vorschriften zur Pflegequalität nachgebessert. Daher können wir bei der Sicherung der Pflege-Qualität nun einige Erfolge verbuchen: Anders als von der Bundesregierung geplant, sollen die Qualitäts-Kontrollen von Pflegeeinrichtungen und -anbietern nun in der Regel nicht mehr angekündigt, sondern grundsätzlich unangemeldet erfolgen. Zudem sollen die Prüfungen nicht nur alle drei Jahre, wie von der Regierung gewünscht, sondern jährlich erfolgen. Damit wurden zwei wichtige Forderungen unserer Kampagne erfüllt.

An anderen Stellen wurde zwar auch nachgebessert – aber nicht in ausreichendem Maße: Wie wir bereits im Herbst formuliert haben, ist die Veröffentlichung der Ergebnisse der Qualitätskontrollen ein richtiger und wichtiger Schritt. Von der Bundesregierung wurde diese Veröffentlichung gewollt und vom Bundestag nun verabschiedet. Allerdings genügt dies nicht. Denn Prüfergebnisse müssen so verständlich veröffentlicht werden, dass sie von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen auch tatsächlich verstanden werden. Nur dann werden Prüfberichte von vielen gelesen, und es wird für Pflegeanbieter attraktiv, in gute Qualität zu investieren. Hinter dem Beschluss des Bundestages, dass die Prüfergebnisse „nach einer Bewertungssystematik“ eingeordnet sowie Zusammenfassungen der Prüfergebnisse „an gut sichtbarer Stelle in jeder Pflegeeinrichtung“ ausgehängt werden müssen, stand gewiss die Absicht, dass Prüfergebnisse von den Betroffenen tatsächlich gelesen werden (können). Allerdings haben die Abgeordneten an entscheidender Stelle nicht nachgebessert: Darüber, welche Informationen auf welche Weise veröffentlicht werden und wie die Bewertungssystematik auszusehen hat, soll weiterhin eine Kommission entscheiden, in der ausgerechnet jene sitzen, die überprüft werden: die Pflegeanbieter. Interessenvertreter/innen von Pflegebedürftigen sowie Verbraucherschützer/innen sollen an dem Verfahren lediglich „beteiligt“ werden. Somit können die schwarzen Schafe unter den Pflegeanbietern die Verständlichkeit der Prüfberichte torpedieren. Geht es nach ihnen, werden unangenehme Ergebnisse überhaupt nicht das Licht der Öffentlichkeit erblicken.

Ein weiteres Schlupfloch für Qualitätssünder bleibt, dass Heime und ambulante Dienste weiterhin selbst Gutachter damit beauftragen können, ihre Einrichtung zu überprüfen, um so Prüfungen durch externe, unabhängige Gutachter einzuschränken.

Insgesamt stellen die nun verabschiedeten Regelungen erste Schritte auf dem Weg zu einer menschenwürdigen Behandlung von Pflegebedürftigen dar. Der große Wurf ist den Politiker/innen hiermit nicht gelungen. Mit weiteren Reformen müssen die Politiker/innen dafür sorgen, dass die Leistungen der Pflegeversicherung ausgeweitet werden. Es muss neu definiert werden, wann eine Person pflegebedürftig ist. Bislang wird dies hauptsächlich an körperlichen Einschränkungen bemessen. Demenzkranke und psychisch Kranke fallen dabei durchs Raster. Zudem wird, in Folge dieses verengten Begriffs der Pflegebedürftigkeit, auch bei Qualitätskontrollen in Heimen vor allem danach geschaut, dass körperliche Grundbedürfnisse wie Essen und Trinken gestillt sind. Für eine menschenwürdige Behandlung sind dies zwar zwingend notwendige, jedoch keineswegs hinreichende Bedingungen. Das Leben von Pflegebedürftigen ist dann menschenwürdig, wenn diesen eine Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft sowie ein weitgehend selbst bestimmter, ihren sozialen Bedürfnissen entsprechender Alltag ermöglicht werden. Zudem müssen die Leistungen der Pflegeversicherung endlich solidarisch und gerecht finanziert werden. Nur so wird eine menschenwürdige Pflege für alle garantiert.


Online-Appell beendet: Bundeskabinett sichert keine menschenwürdige Pflege

Unseren Aufruf an die Spitzenpolitiker/innen der Großen Koalition, durch sinnvolle Qualitätsprüfungen und mehr Transparenz für menschenwürdige Bedingungen in Pflegeeinrichtungen zu sorgen, haben über 5.000 Campact-Aktive unterstützt. Vergangenen Mittwoch war die Politik am Zug: Das Bundeskabinett verabschiedete seinen Gesetzentwurf zur Pflege-Reform.

Eine minimale Verbesserung hat es gegeben: Der Gesetzentwurf regelt nun, dass 20 Prozent der Pflegeeinrichtungen, die selbst Qualitätsprüfungen in Auftrag geben, zusätzlich unangemeldet auf ihre Qualität überprüft werden sollen. Die Regierung hatte unangemeldete Kontrollen ursprünglich nur in zehn Prozent der Fälle vorgesehen. Ein kleiner Erfolg für uns.

Dennoch: Der Entwurf der Regierung ist enttäuschend. Denn dass nur ein kleiner Teil der Prüfungen unangemeldet erfolgen soll, ist völlig unzureichend. Wirkungsvolle Kontrollen müssen immer unangekündigt sein. Alle Beteiligten wissen: Werden Kontrollen vorher bekannt gegeben, wird unter den Augen der Prüfer viel besser gepflegt als im Pflegealltag.

Würde der Entwurf in seiner aktuellen Fassung umgesetzt, könnten sich Pflegeanbieter in vielen Fällen mit Hilfe eigener Qualitätszertifikate vor einer unabhängigen Überprüfung ihrer Pflegequalität drücken. Zudem würden Pflegeeinrichtungen viel zu selten, nämlich nur alle drei Jahre, auf die Qualität ihrer Pflege überprüft. Und auch die Transparenz der Prüfergebnisse bliebe eine Farce: Denn darüber, welche Prüfergebnisse auf welche Weise veröffentlicht werden, soll weiterhin eine Kommission entscheiden, in der ausgerechnet jene mit am Tisch sitzen, die überprüft werden sollen: die Pflegeanbieter (siehe unser 5-Minuten-Info).

Nun geht die Pflege-Reform in den Bundestag. In den nächsten Monaten wird entschieden, ob doch noch weitergehende Maßnahmen für eine menschenwürdige Pflegequalität ergriffen werden. Mitte Dezember soll die erste Lesung des Gesetzes im Bundestagsplenum erfolgen. Anfang nächsten Jahres folgen die Beratungen in den Ausschüssen des Parlaments, federführend ist der Gesundheitsausschuss.

Im Moment ist noch unklar, welche Chancen bestehen, dass die Parlamentarier/innen den Entwurf der Regierung noch einmal zu Gunsten der Pflegebedürftigen verändern werden. Eine Weiterführung unserer Aktionen macht dann Sinn, wenn sich Abgeordnete im Gesundheitsausschuss entschließen, noch einmal für unsere Forderungen zu kämpfen. Dann können wir ihnen mit unseren Aktionen den Rücken stärken und haben Aussicht auf Erfolg. Hoffnung machen momentan Stimmen aus der SPD-Fraktion, welche die Pläne des Kabinetts als unzureichend kritisieren. Allerdings bezieht sich die Kritik der Parlamentarier/innen vor allem auf die Streichung des bezahlten Pflegeurlaubs.

Wir werden das Parlamentsverfahren zur Pflege-Reform genau beobachten. Sollte die Frage der Qualitätssicherung im weiteren Verfahren noch einmal aufs Tapet kommen, werden wir schnell und kraftvoll reagieren. Wir hoffen, dass Sie dann (wieder) mit dabei sind!

Bleiben Sie informiert! Abonnieren Sie unseren Campact-Newsletter!


Pflege-Reform soll ins Kabinett – Widerstand in SPD-Fraktion

Geht es nach Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, soll der Gesetzentwurf zur Pflege-Reform wie geplant noch diesen Monat, spätestens jedoch Anfang November zur Entscheidung ins Bundeskabinett. Nachdem sich die Spitzenpolitiker/innen der Großen Koalition am Donnerstag letzter Woche darauf geeinigt haben, den bezahlten Pflegeurlaub aus der Reform zu streichen, soll das Gesetz nun so schnell wie möglich verabschiedet werden.

Doch wird der aktuelle Pflege-Kompromiss der Spitzenpolitiker/innen in Gesetzesform gegossen, bleibt die Qualitätssicherung in deutschen Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten weiterhin eine Farce: Pflegeanbieter könnten sich mit Hilfe eigener Qualitätszertifikate vor einer unabhängigen Überprüfung ihrer Pflegequalität drücken, und nur für zehn Prozent der Einrichtungen wäre gewährleistet, dass die Qualitäts-Gutachter unangemeldet erscheinen. Zudem würden die Pflegeanbieter viel zu selten, nämlich nur alle drei Jahre, auf die Qualität ihrer Pflege überprüft. Und: Darüber, welche Prüfergebnisse auf welche Weise veröffentlicht werden, soll laut Entwurf eine Kommission entscheiden, in der ausgerechnet jene mit am Tisch sitzen, die überprüft werden sollen: die Pflegeanbieter (siehe unser 5-Minuten-Info).

Mit diesen Gesetzesplänen kann eine menschenwürdige Pflege nicht gewährleistet werden! Daher müssen wir weiter Druck auf die entscheidenden Spitzenpolitiker/innen machen, damit diese endlich sinnvolle Regelungen für die Qualitätssicherung in der Pflege schaffen. Hoffnung machen dabei Stimmen aus der SPD-Fraktion, die in den letzten Tagen klar gestellt haben, dass sie den Pflege-Kompromiss keinesfalls für heilig halten. Stattdessen wollen sie noch einmal für Verbesserungen streiten – spätestens wenn die Reform in den Bundestag kommt. Ob sie sich dabei auf den bezahlten Pflegeurlaub beschränken oder auch die Qualitätssicherung in der Pflege noch einmal aufs Tapet bringen, ist noch unklar.

Doch unabhängig davon , ob sich Teile der SPD für eine menschenwürdige Pflege einsetzen werden oder nicht: Wir müssen nun jenen eine Stimme verleihen, die keine schlagkräftige Lobby besitzen, und laut und deutlich sagen: Schluss mit menschenunwürdiger Pflege! Wir brauchen endlich eine wirkungsvolle Qualitätssicherung in Pflegeeinrichtungen! Unterschreiben Sie unseren Online-Appell!


Schluss mit menschenunwürdiger Pflege! Online-Appell gestartet

In deutschen Pflegeheimen wird die Würde der Menschen verletzt: Jede dritte bedürftige Person bekommt nicht einmal genug zu essen und zu trinken. Die Bundesregierung kann diese Katastrophe nun entschärfen: Mit der Pflege-Reform kann sie jetzt für eine menschenwürdige Qualität der Pflege sorgen.

Doch bisher sind ihre Pläne enttäuschend – die Pflegesünder machen ihren Einfluss geltend. Verleihen Sie jenen eine Stimme, die keine schlagkräftige Lobby besitzen: Fordern Sie die Verantwortlichen in der Großen Koalition dazu auf, endlich für ein würdevolles Dasein der Alten und Schwachen zu sorgen!

Unterzeichnen Sie den Online-Appell!


Kontakt | Impressum | Datenschutz |

NEWSLETTER

Campact ist ein Online-Netzwerk von 607.040 politisch aktiven Menschen. Gemeinsam nehmen wir Einfluss auf aktuelle politische Entscheidungen. Werden Sie Teil des Netzes!




Partner

Die Kampagne wird unterstützt von:

Deutsche Alzheimer Gesellschaft

KAB